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Rauchmelder Test: Die besten Modelle

Rauchmelder retten Leben – und sind aus guten Gründen in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In unserem Rauchmelder Test finden Sie die besten Modelle.

Viele Menschen gehen immer noch davon aus, dass sie spätestens der beißende Qualm weckt, sollte in der Nacht ein Feuer ausbrechen. Ein fataler Irrtum: Das Kohlenmonoxid sorgt dafür, dass die schlafenden Personen schlichtweg ersticken – und das lange, bevor überhaupt der Dachstuhl in Flammen steht. Ein Rauchmelder registriert den Rauch und schlägt mit mehr als 80 Dezibel Alarm – über mehrere Minuten hinweg. Eine sinnvolle Erfindung, die schon Tausenden Menschen das Leben gerettet hat.

Rauchmelder Test: Darauf sollten Sie beim Kauf achten

Rauchmelder bekommen Sie beim Discounter schon für wenige Euro. Doch gerade bei Rauchwarnmeldern lohnt es sich, den einen oder anderen Euro mehr zu investieren. Sie bekommen oft nicht nur bessere Qualität, sondern auch mehr Komfort, denn die verbauten Lithiumbatterien haben eine längere Lebensdauer. Die meisten Anbieter werben damit, dass die Batterie mindestens 10 Jahre durchhält. Das ist insofern sinnvoll, weil die Lithium-Batterien fest verbaut sind und sich nicht wechseln lassen. Auf Billig-Rauchmelder mit Alkalizellen sollten Sie verzichten. In jedem Fall muss der Rauchmelder das EU-Sicherheitszeichen „CE“ aufweisen.

Rauchmelder Test: Die Testsieger der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in Ausgabe 1/2016 insgesamt 18 Rauchmelder getestet. Die gute Nachricht: Schon für 20 Euro bekommen Sie einen Rauchmelder, der im Test mit der Note „Gut“ abgeschlossen hat. Mit dieser Bewertung wurden acht der 18 Rauchmelder versehen. Allerdings fiel ausrechnet der teuerste Rauchmelder durch – Note „Mangelhaft“! Der einfache Grund: Er löstee im Gegensatz zu allen anderen Rauchmeldern schlichtweg keinen Alarm aus.

Folgende Produkte hat die Stiftung Warentest getestet:

  • Abus RWM120
  • Brennenstuhl BR 8221 extra longlife
  • Detectomat HDv Sensys
  • Ei Electronics Ei650
  • GEV FMR 4320
  • Gira Basic Q
  • Gloria Typ RWM-10
  • Hager Standard Rauchwarnmelder Q TG600AL
  • Heitech Rauchwarnmelder „10 Jahre“
  • Indexa RA280Q
  • Kidde Q2 Modell 10Y29
  • Smartwares Smoke detector RM218
  • Unitec 46763 Modell GS 508

Meist benötigen Sie mehr als einen Rauchmelder. Bei Amazon bekommen Sie ganze Sets von besonders gut bewerteten Rauchmeldern zu günstigen Preisen:

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Außerdem wurden fünf funkvernetzbare Rauchmelder getestet:

  • Abus RWM450
  • Ei Electronics Ei650W mit Funkmodul Ei650M
  • Fireangel ST-630-DET mit W2-Funkmodul
  • Merten Argus MEG5480-1119
  • Pyrexx PX-1C Variante: V3-Q

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Rauchmelder Test: Wann lohnt sich ein Rauchmelder mit Funkvernetzung?

Einige der getesteten Rauchmelder sind via Funk miteinander verbunden und deshalb in der Anschaffung teurer: Mindestens 60 Euro müssen Sie pro Rauchmelder in die Hand nehmen. Wenn Sie in einem Haus oder in einer Wohnung mit mehreren Etagen wohnen, dringt der Alarm im Ernstfall womöglich nicht vom Keller ins Schlafzimmer. Auch Türen und dicke Wände können eine Ursache sein, dass Sie den Alarm nicht wahrnehmen. In diesen Fällen lohnt es sich, über einen Rauchmelder mit Funkvernetzung nachzudenken. Sobald einer der Rauchmelder durch Rauch aktiviert wird, sendet er ein Signal an alle anderen Rauchmelder und löst überall Alarm aus. In einer durchschnittlichen 80-Quadratmeterwohnung ist dies nicht zwangsläufig nötig.

Rauchmelder Test: So installieren Sie einen Rauchmelder richtig

Als Faustregel gilt, dass pro Schlaf- und Kinderzimmer mindestens ein Rauchmelder installiert wird. Außerdem gehört ein Rauchmelder in jede Etage (auch und gerade im Keller und im Dachgeschoss!) sowie in die Flure, die im Notfall als Rettungsweg dienen.

Die Installation eines Rauchmelders ist denkbar einfach: In der Regel muss einfach nur die mitgelieferte Batterie eingelegt oder aktiviert werden. Die meisten Rauchmelder sind mit einer Prüftaste ausgestattet: Einfach Knopf für mehrere Sekunden gedrückt halten – und schon wird ein Probealarm ausgelöst. Die Rauchmelder müssen einen Abstand von mindestens 50 Zentimeter zur nächsten Wand aufweisen: Am besten ist eine Stelle mitten im Raum. Ein Rauchmelder lässt sich mit mitgelieferten Schrauben an die Decke schrauben. Sehr viel komfortabler sind allerdings Magnet-Sets: Einfach je ein Magnet-Pad an die Decke und auf die Rückseite des Rauchmelders kleben – fertig. Die Wartung ist natürlich deutlich angenehmer.

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Wenn Sie sich den Einbau der Rauchmelder nicht selbst zutrauen, können Sie auch einen Fachmann beauftragen.

Rauchmelder Test: In diesen Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht

In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten und Umbauten inzwischen Pflicht. Bei Altbauten gilt möglicherweise eine Übergangsfrist. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es sowohl für Haus- oder Wohnungseigentümer als auch Mieter und Vermieter unbedingt empfehlenswert, nicht länger zu warten und umgehend Rauchmelder zu installieren.

Die Übergangsfristen für die Nachrüstung sind in vielen Fällen schon abgelaufen; in Bremen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen enden sie 2015. Es besteht also fast überall akuter Handlungsbedarf, sollte noch kein Rauchmelder installiert sein.

In diesen Bundesländern besteht eine uneingeschränkte Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Andere Regelungen und Fristen gelten in folgenden Bundesländern:

  • Bayern: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2017
  • Berlin: keine gesetztliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Brandenburg: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten / Ab 2017 sämtliche Gebäude und Wohnungen
  • Rheinland-Pfalz: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten
  • Sachsen: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Thüringen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2018

Rauchmelder Test: Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung von Rauchmeldern – Mieter oder Vermieter?

In einigen Bundesländern ist sehr präzise geregelt, wer für die Installation eines Rauchmelders verantwortlich ist: In Baden-Württemberg, Bremen oder Bayern ist dies beispielsweise der jeweilige Besitzer, also Bewohner oder Mieter.

Üblicherweise wird aber der Eigentümer (= Vermieter) den Einbau veranlassen und vornehmen. Denn schon in eigenem Interesse sollten Eigentümer dafür sorgen, dass in selbstbewohnten oder vermieteten Wohneinheiten Rauchmelder vorhanden sind. Denn Rauchmelder retten im Ernstfall nicht nur Leben, sondern tragen auch dazu bei, entstehende Brände frühzeitig zu erkennen und schlimmere Schäden zu vermeiden.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien sollten Sie zunächst die Hausverwaltung ansprechen. Denn im Rahmen von Eigentümerversammlungen kann vereinbart werden, dass jeder Eigentümer selbst für die Installation zuständig ist oder dass ein spezialisierter Betrieb den Einbau sowie die Wartung der Rauchmelder übernimmt. Der Aufwand für die Wartung hält sich allerdings in Grenzen: Da die Batterien zehn Jahre durchhalten, genügt es, die Funktionstüchtigkeit im Abstand von sechs Monaten zu überprüfen. Zeitaufwand pro Rauchmelder: kaum mehr als eine Minute. Daher sollten die meisten Mieter in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn das im Einzelfall nicht möglich ist (Senioren, Schwerbehinderte o. Ä.), kann der Vermieter einen Betrieb beauftragen oder dies selbst übernehmen. Wie bei allen Abstimmungen der Eigentümerversammlung gilt: Mehrheitsbeschluss entscheidet – wer dagegen stimmt, muss trotzdem den Einbau vornehmen (lassen) und ihn auch bezahlen.

Bevor Mieter auf eigene Faust einen Rauchmelder installieren, sollten sie in jedem Fall Rücksprache mit dem Vermieter halten. In Wohnungen und Gebäuden, für die eine Rauchmelderpflicht gilt, muss der Vermieter umgehend für eine Installation sorgen. Der Vermieter kann auch verlangen, dass bereits verbaute Rauchmelder seitens des Mieters durch andere Modelle ersetzt werden. Der Mieter muss dem Vermieter oder einem beauftragten Betrieb zwecks Einbau und Wartung den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Die Kosten für Einbau eines Rauchmelders trägt im Übrigen immer der Eigentümer: Er darf die Kosten nicht dem Mieter aufbürden. Allerdings ist eine Mieterhöhung denkbar, denn der Einbau von Rauchmeldern gilt tatsächlich als Modernisierungsmaßnahme: Die Kosten halten sich allerdings in Grenzen.

Anders sieht es hingegen mit den Wartungskosten aus: Wenn diese explizit im Mietvertrag im Rahmen der Nebenkosten aufgeführt sind, darf der Vermieter diese Kosten umlegen.

Wer die Nachrüstpflichten versäumt oder keinen Rauchmelder einbaut, hat als Eigentümer kaum zu befürchten, dass er mit einem Bußgeld belegt wird. Wesentlicher ist allerdings die Frage, ob die Wohngebäude- oder Hausratversicherung für Schäden aufkommt, wenn keine oder zu wenige Rauchmelder installiert sind. Auch wenn die meisten Gesellschaften auch für diesen Fall vollen Versicherungsschutz vorsehen, sollte kein verantwortungsbewusster Mieter, Vermieter oder Eigentümer dieses Risiko eingehen.