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Gartenmöbel gestohlen – zahlt die Versicherung?

Wer bezahlt den Schaden, wenn teure Gartentische, Gartenbänke, Rasenmäher oder Pflanzkübel geklaut werden?

Wer nach einem Ausflug oder einem Urlaub eine leer geräumte Terrasse vorfindet, für den ist es mit der Erholung schnell vorbei: Denn tagtäglich werden aus Deutschlands Gärten wertvolle Gartenmöbel und Deko-Gegenstände wie Pflanzkübel entwendet. Die Schadensfälle steigen auch deshalb, weil sich immer mehr Gartenbesitzer besonders hochwertige Möbel oder teure Marken-Grills zulegen – und die wecken wiederum Begehrlichkeiten bei Kriminellen.

Üblicherweise interessieren sich Langfinger eher für leicht transportierbare Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Elektronik oder Bargeld. Doch gerade in abgelegenen Vierteln oder kaum befahrenen Straßen kann es passieren, dass am helllichten Tag ein neutral lackierter Lieferwagen vorfährt – mit dem Unterschied, dass die Fahrer nichts liefern, sondern in aller Seelenruhe die Möbel einräumen. Nur die wenigsten Hausbesitzer sichern ihr Hab und Gut über Nacht mit Schlössern und Ketten oder lagern die sperrigen Tische in einem Gerätehaus.

Wer den Schaden hat, sollte sich an seine Hausratversicherung wenden. Denn in dieser Versicherung sind üblicherweise Diebstähle, Vandalismus oder Sturmschäden an Gartenmöbeln, Grills, Accessoires und Gartengeräten wie Rasenmähern eingeschlossen, wie die HUK Coburg mitteilt. Der Versicherer weist darauf hin, dass es keine Rolle spielt, ob das Gebäude umzäunt ist. Da die Versicherungsbedingungen je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt sich jedoch vorsorglich eine Nachfrage beim zuständigen Hausratversicherer.

Doch auch wenn die Versicherung für den finanziellen Schaden anteilig aufkommt: Zeit und Ärger kostet es in jedem Fall. Um Risiken von vornherein zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz des gesundes Menschenverstands: Bei längerer Abwesenheit oder bei einem nahenden Sturmtief empfiehlt es sich, teure Möbel oder Blumenkästen in Schuppen, Keller oder Garagen unterzubringen.