Wird die Schließanlage nach Schlüsselverlust nicht ausgetauscht, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz (Illustration: Bundesgeschäftsstelle LBS)
Wird die Schließanlage nach Schlüsselverlust nicht ausgetauscht, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz (Illustration: Bundesgeschäftsstelle LBS)