Schlüssel verloren – Mieter schadensersatzpflichtig?

Wenn der Mieter einen überlassenen Hausschlüssel verbummelt, muss er für den Austausch der Schließanlage aufkommen. Aber es gibt Ausnahmen, wie der BGH nun entschieden hat.

Was passiert eigentlich, wenn dem Mieter einer oder mehrerer seiner Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren geht? In vielen Fällen ist der Schlüssel Teil einer kombinierten Schließanlage, die den Zugang sowohl zur Wohnung als auch zur Hausanlage ermöglicht. Ist der Schlüssel kurzfristig nicht mehr aufzufinden, stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Fast immer werden sich die Eigentümer zu einem Austausch der Schließanlage durchringen. Die Kosten trägt der Verursacher, in diesem Fall der Mieter.

Die Schließanlage muss aber in jedem Fall ausgetauscht werden, wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil mitteilt (Aktenzeichen VIII ZR 205/13). Im konkreten Fall endetete das Mietverhältnis, einer der Schlüssel fehlte, die Hausverwaltung kalkulierte mit rund 1.400 Euro für den Austausch der Schließanlage. Allerdings wurde die Maßnahme nicht durchgeführt, demnach sei kein Vermögensschaden entstanden und deshalb sei der Mieter auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

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