Fürth erfüllt die Voraussetzungen zur Einführung der Mietpreisbremse (Foto: Hausreporter.de)

Mietpreisbremse: Nürnberg, Fürth, Erlangen erfüllen Vorgaben

Gleich sieben Städte und Landkreise in Mittelfranken können laut bayerischem Justizministerium die Mietpreisbremse einführen, darunter Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Noch laufen die Abstimmungen zwischen den kommunalen Verbänden und der Staatsregierung. Doch laut dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) ist die Einführung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause möglich. Damit gehört der Freistaat zu den ersten Bundesländern, die die Mietpreisbremse auf den Weg bringen. Nach Bausbacks Worten erfüllen nach vorläufigem Stand derzeit 144 der über 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden die Voraussetzungen, um die Mietpreisbremse einführen zu können.

Oberbayern liegt weit vorn

Die Aufstellung der Staatsregierung zeigt gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken. Die meisten betroffenen Städte befinden sich in Oberbayern, allen voran die Landeshauptstadt München sowie die umliegenden Gemeinden und Landkreise. Kaum vertreten sind hingegen Niederbayern (Landshut), Oberpfalz (Regensburg, Neutraubling) und Oberfranken (Bayreuth).

Nürnberg, Fürth und Erlangen betroffen

In Mittelfranken sind nach vorläufigen Daten folgende fünf Städte und Gemeinden berechtigt, die Mietpreisbremse umzusetzen:

  • Nürnberg
  • Fürth
  • Erlangen
  • Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchststadt)
  • Altdorf (Landkreis Nürnberg Land)

Mietpreisbremse: Bayern gibt Gas

Die umstrittene Mietpreisbremse ist zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten und hat das Ziel, den zum Teil dramatischen Anstieg der Wohnungsmieten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt abzufedern und zu begrenzen. In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits, Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg folgen zum 1. Juli 2015. Die Bundesländer dürfen die betroffenen Kommunen individuell benennen. In der Folge dürfen Vermieter bei Neuverträgen maximal zehn Prozent höhere Mieten verlangen, als die ortsübliche Miete ausweist. Das Gesetz gilt aber längt nicht für alle Immobilien, sondern nur für Bestandsbauten. Ausgenommen sind Neubauten sowie sanierte Gebäude und Wohnungen. Mieterverbände befürchten, dass Vermieter vermehrt Schlupflöcher suchen, um trotz Mietpreisbremse höhere Mieten durchzusetzen. Insbesondere liefert die Mietpreisbremse keine Antwort auf den nach wie vor fehlenden Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten wie Nürnberg, Fürth und Erlangen. Nach Ansicht von Bayerns Justizminister Bausback stelle die Mietpreisbremse „kein Allheilmittel“ dar, sei aber eine flankierende Maßnahme, um „Auswüchsen am Wohnungsmarkt“ zu begegnen.

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