Tierhaltung-Mietwohnung-Hausreporter 27. Mai 2015 800 × 533 Haustiere in Mietwohnung: Muss der Mieter für Schäden haften? Auch wenn die Tierhaltung laut Mietvertrag zulässig ist: Für Schäden muss der Mieter aufkommen. Auch wenn die Tierhaltung laut Mietvertrag zulässig ist: Für Schäden muss der Mieter aufkommen.