Archiv der Kategorie: Sicherheit

Feuer, Vandalismus, Einbruch, Naturgewalten: So schützen Sie Ihre Immobilie vor Schäden!

Rauchmelder Test: Die besten Modelle

Rauchmelder retten Leben – und sind aus guten Gründen in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In unserem Rauchmelder Test finden Sie die besten Modelle.

Viele Menschen gehen immer noch davon aus, dass sie spätestens der beißende Qualm weckt, sollte in der Nacht ein Feuer ausbrechen. Ein fataler Irrtum: Das Kohlenmonoxid sorgt dafür, dass die schlafenden Personen schlichtweg ersticken – und das lange, bevor überhaupt der Dachstuhl in Flammen steht. Ein Rauchmelder registriert den Rauch und schlägt mit mehr als 80 Dezibel Alarm – über mehrere Minuten hinweg. Eine sinnvolle Erfindung, die schon Tausenden Menschen das Leben gerettet hat.

Rauchmelder Test: Darauf sollten Sie beim Kauf achten

Rauchmelder bekommen Sie beim Discounter schon für wenige Euro. Doch gerade bei Rauchwarnmeldern lohnt es sich, den einen oder anderen Euro mehr zu investieren. Sie bekommen oft nicht nur bessere Qualität, sondern auch mehr Komfort, denn die verbauten Lithiumbatterien haben eine längere Lebensdauer. Die meisten Anbieter werben damit, dass die Batterie mindestens 10 Jahre durchhält. Das ist insofern sinnvoll, weil die Lithium-Batterien fest verbaut sind und sich nicht wechseln lassen. Auf Billig-Rauchmelder mit Alkalizellen sollten Sie verzichten. In jedem Fall muss der Rauchmelder das EU-Sicherheitszeichen „CE“ aufweisen.

Rauchmelder Test: Die Testsieger der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in Ausgabe 1/2016 insgesamt 18 Rauchmelder getestet. Die gute Nachricht: Schon für 20 Euro bekommen Sie einen Rauchmelder, der im Test mit der Note „Gut“ abgeschlossen hat. Mit dieser Bewertung wurden acht der 18 Rauchmelder versehen. Allerdings fiel ausrechnet der teuerste Rauchmelder durch – Note „Mangelhaft“! Der einfache Grund: Er löstee im Gegensatz zu allen anderen Rauchmeldern schlichtweg keinen Alarm aus.

Folgende Produkte hat die Stiftung Warentest getestet:

  • Abus RWM120
  • Brennenstuhl BR 8221 extra longlife
  • Detectomat HDv Sensys
  • Ei Electronics Ei650
  • GEV FMR 4320
  • Gira Basic Q
  • Gloria Typ RWM-10
  • Hager Standard Rauchwarnmelder Q TG600AL
  • Heitech Rauchwarnmelder „10 Jahre“
  • Indexa RA280Q
  • Kidde Q2 Modell 10Y29
  • Smartwares Smoke detector RM218
  • Unitec 46763 Modell GS 508

Meist benötigen Sie mehr als einen Rauchmelder. Bei Amazon bekommen Sie ganze Sets von besonders gut bewerteten Rauchmeldern zu günstigen Preisen:

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Außerdem wurden fünf funkvernetzbare Rauchmelder getestet:

  • Abus RWM450
  • Ei Electronics Ei650W mit Funkmodul Ei650M
  • Fireangel ST-630-DET mit W2-Funkmodul
  • Merten Argus MEG5480-1119
  • Pyrexx PX-1C Variante: V3-Q

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Rauchmelder Test: Wann lohnt sich ein Rauchmelder mit Funkvernetzung?

Einige der getesteten Rauchmelder sind via Funk miteinander verbunden und deshalb in der Anschaffung teurer: Mindestens 60 Euro müssen Sie pro Rauchmelder in die Hand nehmen. Wenn Sie in einem Haus oder in einer Wohnung mit mehreren Etagen wohnen, dringt der Alarm im Ernstfall womöglich nicht vom Keller ins Schlafzimmer. Auch Türen und dicke Wände können eine Ursache sein, dass Sie den Alarm nicht wahrnehmen. In diesen Fällen lohnt es sich, über einen Rauchmelder mit Funkvernetzung nachzudenken. Sobald einer der Rauchmelder durch Rauch aktiviert wird, sendet er ein Signal an alle anderen Rauchmelder und löst überall Alarm aus. In einer durchschnittlichen 80-Quadratmeterwohnung ist dies nicht zwangsläufig nötig.

Rauchmelder Test: So installieren Sie einen Rauchmelder richtig

Als Faustregel gilt, dass pro Schlaf- und Kinderzimmer mindestens ein Rauchmelder installiert wird. Außerdem gehört ein Rauchmelder in jede Etage (auch und gerade im Keller und im Dachgeschoss!) sowie in die Flure, die im Notfall als Rettungsweg dienen.

Die Installation eines Rauchmelders ist denkbar einfach: In der Regel muss einfach nur die mitgelieferte Batterie eingelegt oder aktiviert werden. Die meisten Rauchmelder sind mit einer Prüftaste ausgestattet: Einfach Knopf für mehrere Sekunden gedrückt halten – und schon wird ein Probealarm ausgelöst. Die Rauchmelder müssen einen Abstand von mindestens 50 Zentimeter zur nächsten Wand aufweisen: Am besten ist eine Stelle mitten im Raum. Ein Rauchmelder lässt sich mit mitgelieferten Schrauben an die Decke schrauben. Sehr viel komfortabler sind allerdings Magnet-Sets: Einfach je ein Magnet-Pad an die Decke und auf die Rückseite des Rauchmelders kleben – fertig. Die Wartung ist natürlich deutlich angenehmer.

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Wenn Sie sich den Einbau der Rauchmelder nicht selbst zutrauen, können Sie auch einen Fachmann beauftragen.

Rauchmelder Test: In diesen Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht

In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten und Umbauten inzwischen Pflicht. Bei Altbauten gilt möglicherweise eine Übergangsfrist. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es sowohl für Haus- oder Wohnungseigentümer als auch Mieter und Vermieter unbedingt empfehlenswert, nicht länger zu warten und umgehend Rauchmelder zu installieren.

Die Übergangsfristen für die Nachrüstung sind in vielen Fällen schon abgelaufen; in Bremen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen enden sie 2015. Es besteht also fast überall akuter Handlungsbedarf, sollte noch kein Rauchmelder installiert sein.

In diesen Bundesländern besteht eine uneingeschränkte Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Andere Regelungen und Fristen gelten in folgenden Bundesländern:

  • Bayern: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2017
  • Berlin: keine gesetztliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Brandenburg: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten / Ab 2017 sämtliche Gebäude und Wohnungen
  • Rheinland-Pfalz: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten
  • Sachsen: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Thüringen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2018

Rauchmelder Test: Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung von Rauchmeldern – Mieter oder Vermieter?

In einigen Bundesländern ist sehr präzise geregelt, wer für die Installation eines Rauchmelders verantwortlich ist: In Baden-Württemberg, Bremen oder Bayern ist dies beispielsweise der jeweilige Besitzer, also Bewohner oder Mieter.

Üblicherweise wird aber der Eigentümer (= Vermieter) den Einbau veranlassen und vornehmen. Denn schon in eigenem Interesse sollten Eigentümer dafür sorgen, dass in selbstbewohnten oder vermieteten Wohneinheiten Rauchmelder vorhanden sind. Denn Rauchmelder retten im Ernstfall nicht nur Leben, sondern tragen auch dazu bei, entstehende Brände frühzeitig zu erkennen und schlimmere Schäden zu vermeiden.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien sollten Sie zunächst die Hausverwaltung ansprechen. Denn im Rahmen von Eigentümerversammlungen kann vereinbart werden, dass jeder Eigentümer selbst für die Installation zuständig ist oder dass ein spezialisierter Betrieb den Einbau sowie die Wartung der Rauchmelder übernimmt. Der Aufwand für die Wartung hält sich allerdings in Grenzen: Da die Batterien zehn Jahre durchhalten, genügt es, die Funktionstüchtigkeit im Abstand von sechs Monaten zu überprüfen. Zeitaufwand pro Rauchmelder: kaum mehr als eine Minute. Daher sollten die meisten Mieter in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn das im Einzelfall nicht möglich ist (Senioren, Schwerbehinderte o. Ä.), kann der Vermieter einen Betrieb beauftragen oder dies selbst übernehmen. Wie bei allen Abstimmungen der Eigentümerversammlung gilt: Mehrheitsbeschluss entscheidet – wer dagegen stimmt, muss trotzdem den Einbau vornehmen (lassen) und ihn auch bezahlen.

Bevor Mieter auf eigene Faust einen Rauchmelder installieren, sollten sie in jedem Fall Rücksprache mit dem Vermieter halten. In Wohnungen und Gebäuden, für die eine Rauchmelderpflicht gilt, muss der Vermieter umgehend für eine Installation sorgen. Der Vermieter kann auch verlangen, dass bereits verbaute Rauchmelder seitens des Mieters durch andere Modelle ersetzt werden. Der Mieter muss dem Vermieter oder einem beauftragten Betrieb zwecks Einbau und Wartung den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Die Kosten für Einbau eines Rauchmelders trägt im Übrigen immer der Eigentümer: Er darf die Kosten nicht dem Mieter aufbürden. Allerdings ist eine Mieterhöhung denkbar, denn der Einbau von Rauchmeldern gilt tatsächlich als Modernisierungsmaßnahme: Die Kosten halten sich allerdings in Grenzen.

Anders sieht es hingegen mit den Wartungskosten aus: Wenn diese explizit im Mietvertrag im Rahmen der Nebenkosten aufgeführt sind, darf der Vermieter diese Kosten umlegen.

Wer die Nachrüstpflichten versäumt oder keinen Rauchmelder einbaut, hat als Eigentümer kaum zu befürchten, dass er mit einem Bußgeld belegt wird. Wesentlicher ist allerdings die Frage, ob die Wohngebäude- oder Hausratversicherung für Schäden aufkommt, wenn keine oder zu wenige Rauchmelder installiert sind. Auch wenn die meisten Gesellschaften auch für diesen Fall vollen Versicherungsschutz vorsehen, sollte kein verantwortungsbewusster Mieter, Vermieter oder Eigentümer dieses Risiko eingehen.

Blitz und Donner: So schützen Sie Ihr Haus vor Gewitter

Gewitter und Blitzeinschläge richten enorme Schäden durch Überspannung, Feuer und übergelaufene Keller an. Hausreporter.de gibt Tipps, wie Sie vorbeugen.

2014 wurden 410.000 Schadensfälle infolge von Gewittern gezählt (Infografik: GDV)
2014 wurden 410.000 Schadensfälle infolge von Gewittern gezählt (Infografik: GDV)

Auch der Sommer 2015 ist geprägt durch Gewitter, Blitz und Donner. Kommt es in Folge eines Blitzeinschlages zu einem Brand, muss regelmäßig die Feuerwehr ausrücken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für das Jahr 2014 Bilanz gezogen. Demnach wurden 410.000 Schäden in Zusammenhang mit Blitzeinschlägen gemeldet – die Versicherungen haben insgesamt 340 Millionen Euro an die Versicherten ausbezahlt. Dabei nimmt die Zahl der Blitzschäden nimmt zu: 2014 gab es einen Anstieg um gut ein Drittel.

Dass der durchschnittlich gemeldete Schaden zunimmt, hat vor allem mit der technischen Versorgung der Haushalte zu tun: Zusätzlich zum Wohnzimmer sind häufig in weiteren Zimmer Fernsehgeräte installiert, hinzu kommen Laptops, Tablets und Handys.

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung übernehmen Schäden

Wer sich zumindest vor dem materiellen Schaden durch Gewitter schützen möchte, sollte Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherungen abschließen. Die Wohngebäude-Versicherung übernimmt Schäden, die ein Blitz direkt am Haus anrichtet, also etwas an der Dachbedeckung oder an der Fassage. Die Hausratversicherung ist für Schäden vorgesehen, die im Gebäude selbst auftreten – sprich: Schäden an elektrischen Geräten.

Vorbeugen lässt sich durch die Installation eines Blitzableiters, der in jedem Fall von einem spezialisierten Fachbetrieb eingebaut werden sollte. Die Blitzschutzanlage leitet den Blitz – also die Spannung – vom Dach direkt ins Erdreich. Die nachträgliche Installation für ein Wohnhaus schlägt mit mindestens 2.500 bis 3.000 Euro zu Buche. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Blitzableiters in Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es nicht: Dies ist erst bei Gebäuden ab einer Höhe von 20 Metern vorgeschrieben.

Die meisten Blitzeinschläge und Gewitter passieren zwischen Juni und Juli (Infografik: VDE)
Die meisten Blitzeinschläge und Gewitter passieren zwischen Juni und Juli (Infografik: VDE)

Tipps der Versicherungen vor Schäden durch Gewitter

Der Versicherungsverband empfiehlt darüber hinaus spezielle Schutzleisten, die zumindest ein Minimum an Schutz bieten. Entsprechende Vorrichtungen schützen nicht nur elektrische Geräte, sondern beugen auch Kabelbränden durch Überspannung vor. Der beste Schutz vor Blitzschäden an teuren Geräten: Droht sich ein Gewitter an, sollten vorübergehend die Stecker von Fernseher, Radio, DVD-Player, Spielkonsolen, Kaffeemaschinen und Computern aus den Steckdosen gezogen werden.

Sicherheitsfenstergriff unsicher: Rückrufaktion von Lidl

Lidl warnt vor einem Sicherheitsfenstergriff, der bereits seit dem Jahr 2014 verkauft wurde. Überprüfen Sie unbedingt die Artikelnummer!

Was eigentlich für die Sicherheit der eigenen vier Wände gedacht ist, kann sich laut einer aktuellen Mitteilung von Lidl schnell ins Gegenteil verkehren: Denn der Discounter ruft heute den Artikel „Sicherheitsfenstergriff“ mit der Artikelnummer 95879 zurück. Die Artikelnummer befindet sich auf der Innenseite des Griffes. Falls Sie den Fenstergriff bereits verbaut haben, können Sie mit einem Handspiegel die Nummer herausfinden.

Rückgabe in jeder Lidl-Filiale

Falls Ihr Fenstergriff die erwähnte Artikelnummer aufweist, können Sie den Artikel in jeder Lidl-Filiale zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Ein Kassenbon ist hilfreich, aber laut Lidl nicht explizit erforderlich. Immerhin wird der Sicherheitsfenstergriff bereits seit dem Jahr 2014 verkauft.

Lidl weist darauf hin, dass sowohl der Sicherheitsfenstergriff als auch das damit gesicherte Fenster geöffnet werden können – selbst dann, wenn das Schloss abgeschlossen wurde.

Lidl Deutschland bedauert den Rückruf, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass andere Sicherheitsfenstergriffe mit abweichender Artikelnummer weder vom Rückruf noch von Sicherheitsproblemen betroffen sind.

Wozu überhaupt ein Sicherheitsfenstergriff?

Sicherheitsfenstergriffe sind grundsätzlich eine sinnvolle Anschaffung und dafür gedacht, das unberechtigte Öffnen eines Fensters zu verhindern – etwa durch Aufbohren des Fensterrahmens. Dazu wird der ursprüngliche Fenstergriff einfach durch den Sicherheitsfenstergriff ausgetauscht, was innerhalb von wenigen Minuten auch von Laien erledigt werden kann. Da die Griffe mit einem Schloss versehen sind, kann der Griff bei verschlossenem Fenster nicht ohne Weiteres in eine waagrechte Position gebracht werden – ein einfacher, aber wirkungsvoller Schutz. Experten und Polizei raten eindringlich dazu, mindestens die Fenster im Erdgeschoss eines Hauses oder einer Wohnung mit derartigen Griffen auszustatten. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, Kellerfenster sowie alle anderweitigen Hauszugänge (etwa in der Garage, im Wintergarten usw.) zu sichern.

Hausreporter.de rät: Falls Sie einen Lidl Sicherheitsfenstergriff erworben haben, sollten Sie unbedingt die Artikelnummer überprüfen und sich ggf. den Kaufpreis erstatten lassen.

 

Einbruchschutz: Mit gutem Gewissen in den Urlaub

Die Urlaubssaison ist traditionell Hochsaison für Einbrecher: So schützen sich Hausbesitzer vor Diebesbanden.

Egal ob Sie nur für ein verlängertes Wochenende verreisen, zwei Wochen an einem spanischen Strand verbringen oder ferne Länder erkunden: Ihr Eigenheim ist in diesem Zeitraum eine Einladung für jeden Einbrecher. Ungestört können sich Diebesbanden über Schubladen und Schränke hermachen – leicht transportierbare Waren wie Bargeld, Schmuck, Laptops oder Smartphones stehen auf der Liste der Begehrlichkeiten ganz oben. Doch auch vor wertvollen Gartenmöbeln, Fernsehgeräten oder Computern schrecken die Einbrecher nicht zurück.

Damit nach Ihrer Rückkehr keine böse Überraschung droht, sollten Sie Ihre vier Wände bestmöglich absichern und in den Einbruchschutz investieren. Prävention ist dabei Ihre wichtigste Waffe.

  • Vermeiden Sie den Anschein, dass niemand zu Hause ist: Heruntergelassene Rollos oder überquellende Briefkästen fallen selbst Laien ins Auge. Bitten Sie Ihren Nachbarn, täglich die Briefkästen zu leeren, pro forma die Mülltonnen vors Haus zu stellen und lassen Sie Tageszeitungsabos für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit pausieren. Einfache Zeitschaltuhren gibt’s für wenige Euro in jedem Baumarkt: Damit können Sie beispielsweise täglich ab Einbruch der Dunkelheit eine Steh- oder Tischleuchte aktivieren und auf diese Weise Anwesenheit simulieren.
  • Licht schreckt manchen Einbrecher ab: Statten Sie Vorgärten, Terrassen und Durchgänge mit Leuchten aus. Besonders geeignet sind Strahler mit eingebautem Bewegungsmelder, die es inzwischen auch als Solar-Ausführung zu kaufen gibt. Oder aber Sie beleuchten Ihre Terrasse oder den Hauseingang mit Zeitschaltuhren.
  • Auch wenn es schwer fällt: Vermeiden Sie verräterische Postings ins sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Fotos und Statusmeldungen à la „Viele Grüße aus Mallorca – freuen uns auf eine weitere Woche unter spanischer Sonne“ sind förmlich eine Einladung für Diebesbanden, bei Ihnen nach dem Rechten zu sehen. Gleiches gilt für den Text auf dem Anrufbeantworter: Mit Testanrufen können Profis ansonsten zum Ortstarif herausfinden, von wann bis wann Sie unterwegs ist.
  • Bevor Sie verreisen, sollten Sie besonders wertvolle Gegenstände im Tresor verstauen oder bei Familienangehörigen unterbringen. Bei einem eventuellen Schaden helfen Fotos von Innenräumen Ihrem Versicherer bei der Schadensregulierung sowie der Polizei bei der Ermittlung.
  • Unabhängig davon, ob Sie verreisen oder zu Hause sind: Alle Fenster und Türen sollten mindestens im Erdgeschoss sowie in der ersten Etage verschlossen und mit mechanischen Vorrichtungen gesichert sein. Denken Sie auch an Garagen, Schuppen, Gartentore, Kellerzugänge und Lichtschächte. Bekanntlich wird ein Einbruch umso wahrscheinlicher, je länger ein Einbrecher mit den Schutzvorrichtungen zu kämpfen hat.
  • Wer auch unterwegs sein Heim buchstäblich im Blick haben möchte, kann sein Haus mit Videokameras ausstatten. Die Aufzeichnungen lassen sich bei modernen Systemen auch von unterwegs per Laptop oder Smartphone abrufen.