Alle Beiträge von Petra Froehlich

Rauchmelder Test: Die besten Modelle

Rauchmelder retten Leben – und sind aus guten Gründen in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In unserem Rauchmelder Test finden Sie die besten Modelle.

Viele Menschen gehen immer noch davon aus, dass sie spätestens der beißende Qualm weckt, sollte in der Nacht ein Feuer ausbrechen. Ein fataler Irrtum: Das Kohlenmonoxid sorgt dafür, dass die schlafenden Personen schlichtweg ersticken – und das lange, bevor überhaupt der Dachstuhl in Flammen steht. Ein Rauchmelder registriert den Rauch und schlägt mit mehr als 80 Dezibel Alarm – über mehrere Minuten hinweg. Eine sinnvolle Erfindung, die schon Tausenden Menschen das Leben gerettet hat.

Rauchmelder Test: Darauf sollten Sie beim Kauf achten

Rauchmelder bekommen Sie beim Discounter schon für wenige Euro. Doch gerade bei Rauchwarnmeldern lohnt es sich, den einen oder anderen Euro mehr zu investieren. Sie bekommen oft nicht nur bessere Qualität, sondern auch mehr Komfort, denn die verbauten Lithiumbatterien haben eine längere Lebensdauer. Die meisten Anbieter werben damit, dass die Batterie mindestens 10 Jahre durchhält. Das ist insofern sinnvoll, weil die Lithium-Batterien fest verbaut sind und sich nicht wechseln lassen. Auf Billig-Rauchmelder mit Alkalizellen sollten Sie verzichten. In jedem Fall muss der Rauchmelder das EU-Sicherheitszeichen „CE“ aufweisen.

Rauchmelder Test: Die Testsieger der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in Ausgabe 1/2016 insgesamt 18 Rauchmelder getestet. Die gute Nachricht: Schon für 20 Euro bekommen Sie einen Rauchmelder, der im Test mit der Note „Gut“ abgeschlossen hat. Mit dieser Bewertung wurden acht der 18 Rauchmelder versehen. Allerdings fiel ausrechnet der teuerste Rauchmelder durch – Note „Mangelhaft“! Der einfache Grund: Er löstee im Gegensatz zu allen anderen Rauchmeldern schlichtweg keinen Alarm aus.

Folgende Produkte hat die Stiftung Warentest getestet:

  • Abus RWM120
  • Brennenstuhl BR 8221 extra longlife
  • Detectomat HDv Sensys
  • Ei Electronics Ei650
  • GEV FMR 4320
  • Gira Basic Q
  • Gloria Typ RWM-10
  • Hager Standard Rauchwarnmelder Q TG600AL
  • Heitech Rauchwarnmelder „10 Jahre“
  • Indexa RA280Q
  • Kidde Q2 Modell 10Y29
  • Smartwares Smoke detector RM218
  • Unitec 46763 Modell GS 508

Meist benötigen Sie mehr als einen Rauchmelder. Bei Amazon bekommen Sie ganze Sets von besonders gut bewerteten Rauchmeldern zu günstigen Preisen:

[asa default_de]B013K21CN8[/asa]
[asa default_de]B004YVQ7YE[/asa]
[asa default_de]B00B2L1W76[/asa]
[asa default_de]B007IGQ5SK[/asa]
[asa default_de]B00B6DIGKQ[/asa]
[asa default_de]B00JZID2E4[/asa]
[asa default_de]B00O887UHG[/asa]
[asa default_de]B015PRCC3A[/asa]
[asa default_de]B00GW3JZI2[/asa]
[asa default_de]B013KC0OMS[/asa]
[asa default_de]B00J0P5ZNS[/asa]
[asa default_de]B0061QK8B8[/asa]
[asa default_de]B00N0PA7F0[/asa]
[asa default_de]B0012NIVA0[/asa]
[asa default_de][/asa]
[asa default_de][/asa]
[asa default_de][/asa]

Außerdem wurden fünf funkvernetzbare Rauchmelder getestet:

  • Abus RWM450
  • Ei Electronics Ei650W mit Funkmodul Ei650M
  • Fireangel ST-630-DET mit W2-Funkmodul
  • Merten Argus MEG5480-1119
  • Pyrexx PX-1C Variante: V3-Q

[asa default_de]B010SE5JJO[/asa]
[asa default_de]B00DWAFX9S[/asa]
[asa default_de]B008H3PL8I[/asa]
[asa default_de]B00DUDVLCK[/asa]
[asa default_de]B00E9SX2G8[/asa]
[asa default_de]B014PJWZJU[/asa]
[asa default_de]B014RES074[/asa]
[asa default_de]B00CIREEJQ[/asa]
[asa default_de]B004QI9B3Y[/asa]

Rauchmelder Test: Wann lohnt sich ein Rauchmelder mit Funkvernetzung?

Einige der getesteten Rauchmelder sind via Funk miteinander verbunden und deshalb in der Anschaffung teurer: Mindestens 60 Euro müssen Sie pro Rauchmelder in die Hand nehmen. Wenn Sie in einem Haus oder in einer Wohnung mit mehreren Etagen wohnen, dringt der Alarm im Ernstfall womöglich nicht vom Keller ins Schlafzimmer. Auch Türen und dicke Wände können eine Ursache sein, dass Sie den Alarm nicht wahrnehmen. In diesen Fällen lohnt es sich, über einen Rauchmelder mit Funkvernetzung nachzudenken. Sobald einer der Rauchmelder durch Rauch aktiviert wird, sendet er ein Signal an alle anderen Rauchmelder und löst überall Alarm aus. In einer durchschnittlichen 80-Quadratmeterwohnung ist dies nicht zwangsläufig nötig.

Rauchmelder Test: So installieren Sie einen Rauchmelder richtig

Als Faustregel gilt, dass pro Schlaf- und Kinderzimmer mindestens ein Rauchmelder installiert wird. Außerdem gehört ein Rauchmelder in jede Etage (auch und gerade im Keller und im Dachgeschoss!) sowie in die Flure, die im Notfall als Rettungsweg dienen.

Die Installation eines Rauchmelders ist denkbar einfach: In der Regel muss einfach nur die mitgelieferte Batterie eingelegt oder aktiviert werden. Die meisten Rauchmelder sind mit einer Prüftaste ausgestattet: Einfach Knopf für mehrere Sekunden gedrückt halten – und schon wird ein Probealarm ausgelöst. Die Rauchmelder müssen einen Abstand von mindestens 50 Zentimeter zur nächsten Wand aufweisen: Am besten ist eine Stelle mitten im Raum. Ein Rauchmelder lässt sich mit mitgelieferten Schrauben an die Decke schrauben. Sehr viel komfortabler sind allerdings Magnet-Sets: Einfach je ein Magnet-Pad an die Decke und auf die Rückseite des Rauchmelders kleben – fertig. Die Wartung ist natürlich deutlich angenehmer.

[asa default_de]B000VPM30Y[/asa]

Wenn Sie sich den Einbau der Rauchmelder nicht selbst zutrauen, können Sie auch einen Fachmann beauftragen.

Rauchmelder Test: In diesen Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht

In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten und Umbauten inzwischen Pflicht. Bei Altbauten gilt möglicherweise eine Übergangsfrist. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es sowohl für Haus- oder Wohnungseigentümer als auch Mieter und Vermieter unbedingt empfehlenswert, nicht länger zu warten und umgehend Rauchmelder zu installieren.

Die Übergangsfristen für die Nachrüstung sind in vielen Fällen schon abgelaufen; in Bremen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen enden sie 2015. Es besteht also fast überall akuter Handlungsbedarf, sollte noch kein Rauchmelder installiert sein.

In diesen Bundesländern besteht eine uneingeschränkte Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Andere Regelungen und Fristen gelten in folgenden Bundesländern:

  • Bayern: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2017
  • Berlin: keine gesetztliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Brandenburg: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten / Ab 2017 sämtliche Gebäude und Wohnungen
  • Rheinland-Pfalz: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten
  • Sachsen: keine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (in Vorbereitung)
  • Thüringen: Rauchmelder-Pflicht in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten / Nachrüstfrist endet im Dezember 2018

Rauchmelder Test: Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung von Rauchmeldern – Mieter oder Vermieter?

In einigen Bundesländern ist sehr präzise geregelt, wer für die Installation eines Rauchmelders verantwortlich ist: In Baden-Württemberg, Bremen oder Bayern ist dies beispielsweise der jeweilige Besitzer, also Bewohner oder Mieter.

Üblicherweise wird aber der Eigentümer (= Vermieter) den Einbau veranlassen und vornehmen. Denn schon in eigenem Interesse sollten Eigentümer dafür sorgen, dass in selbstbewohnten oder vermieteten Wohneinheiten Rauchmelder vorhanden sind. Denn Rauchmelder retten im Ernstfall nicht nur Leben, sondern tragen auch dazu bei, entstehende Brände frühzeitig zu erkennen und schlimmere Schäden zu vermeiden.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien sollten Sie zunächst die Hausverwaltung ansprechen. Denn im Rahmen von Eigentümerversammlungen kann vereinbart werden, dass jeder Eigentümer selbst für die Installation zuständig ist oder dass ein spezialisierter Betrieb den Einbau sowie die Wartung der Rauchmelder übernimmt. Der Aufwand für die Wartung hält sich allerdings in Grenzen: Da die Batterien zehn Jahre durchhalten, genügt es, die Funktionstüchtigkeit im Abstand von sechs Monaten zu überprüfen. Zeitaufwand pro Rauchmelder: kaum mehr als eine Minute. Daher sollten die meisten Mieter in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn das im Einzelfall nicht möglich ist (Senioren, Schwerbehinderte o. Ä.), kann der Vermieter einen Betrieb beauftragen oder dies selbst übernehmen. Wie bei allen Abstimmungen der Eigentümerversammlung gilt: Mehrheitsbeschluss entscheidet – wer dagegen stimmt, muss trotzdem den Einbau vornehmen (lassen) und ihn auch bezahlen.

Bevor Mieter auf eigene Faust einen Rauchmelder installieren, sollten sie in jedem Fall Rücksprache mit dem Vermieter halten. In Wohnungen und Gebäuden, für die eine Rauchmelderpflicht gilt, muss der Vermieter umgehend für eine Installation sorgen. Der Vermieter kann auch verlangen, dass bereits verbaute Rauchmelder seitens des Mieters durch andere Modelle ersetzt werden. Der Mieter muss dem Vermieter oder einem beauftragten Betrieb zwecks Einbau und Wartung den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Die Kosten für Einbau eines Rauchmelders trägt im Übrigen immer der Eigentümer: Er darf die Kosten nicht dem Mieter aufbürden. Allerdings ist eine Mieterhöhung denkbar, denn der Einbau von Rauchmeldern gilt tatsächlich als Modernisierungsmaßnahme: Die Kosten halten sich allerdings in Grenzen.

Anders sieht es hingegen mit den Wartungskosten aus: Wenn diese explizit im Mietvertrag im Rahmen der Nebenkosten aufgeführt sind, darf der Vermieter diese Kosten umlegen.

Wer die Nachrüstpflichten versäumt oder keinen Rauchmelder einbaut, hat als Eigentümer kaum zu befürchten, dass er mit einem Bußgeld belegt wird. Wesentlicher ist allerdings die Frage, ob die Wohngebäude- oder Hausratversicherung für Schäden aufkommt, wenn keine oder zu wenige Rauchmelder installiert sind. Auch wenn die meisten Gesellschaften auch für diesen Fall vollen Versicherungsschutz vorsehen, sollte kein verantwortungsbewusster Mieter, Vermieter oder Eigentümer dieses Risiko eingehen.

Blitz und Donner: So schützen Sie Ihr Haus vor Gewitter

Gewitter und Blitzeinschläge richten enorme Schäden durch Überspannung, Feuer und übergelaufene Keller an. Hausreporter.de gibt Tipps, wie Sie vorbeugen.

2014 wurden 410.000 Schadensfälle infolge von Gewittern gezählt (Infografik: GDV)
2014 wurden 410.000 Schadensfälle infolge von Gewittern gezählt (Infografik: GDV)

Auch der Sommer 2015 ist geprägt durch Gewitter, Blitz und Donner. Kommt es in Folge eines Blitzeinschlages zu einem Brand, muss regelmäßig die Feuerwehr ausrücken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für das Jahr 2014 Bilanz gezogen. Demnach wurden 410.000 Schäden in Zusammenhang mit Blitzeinschlägen gemeldet – die Versicherungen haben insgesamt 340 Millionen Euro an die Versicherten ausbezahlt. Dabei nimmt die Zahl der Blitzschäden nimmt zu: 2014 gab es einen Anstieg um gut ein Drittel.

Dass der durchschnittlich gemeldete Schaden zunimmt, hat vor allem mit der technischen Versorgung der Haushalte zu tun: Zusätzlich zum Wohnzimmer sind häufig in weiteren Zimmer Fernsehgeräte installiert, hinzu kommen Laptops, Tablets und Handys.

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung übernehmen Schäden

Wer sich zumindest vor dem materiellen Schaden durch Gewitter schützen möchte, sollte Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherungen abschließen. Die Wohngebäude-Versicherung übernimmt Schäden, die ein Blitz direkt am Haus anrichtet, also etwas an der Dachbedeckung oder an der Fassage. Die Hausratversicherung ist für Schäden vorgesehen, die im Gebäude selbst auftreten – sprich: Schäden an elektrischen Geräten.

Vorbeugen lässt sich durch die Installation eines Blitzableiters, der in jedem Fall von einem spezialisierten Fachbetrieb eingebaut werden sollte. Die Blitzschutzanlage leitet den Blitz – also die Spannung – vom Dach direkt ins Erdreich. Die nachträgliche Installation für ein Wohnhaus schlägt mit mindestens 2.500 bis 3.000 Euro zu Buche. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Blitzableiters in Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es nicht: Dies ist erst bei Gebäuden ab einer Höhe von 20 Metern vorgeschrieben.

Die meisten Blitzeinschläge und Gewitter passieren zwischen Juni und Juli (Infografik: VDE)
Die meisten Blitzeinschläge und Gewitter passieren zwischen Juni und Juli (Infografik: VDE)

Tipps der Versicherungen vor Schäden durch Gewitter

Der Versicherungsverband empfiehlt darüber hinaus spezielle Schutzleisten, die zumindest ein Minimum an Schutz bieten. Entsprechende Vorrichtungen schützen nicht nur elektrische Geräte, sondern beugen auch Kabelbränden durch Überspannung vor. Der beste Schutz vor Blitzschäden an teuren Geräten: Droht sich ein Gewitter an, sollten vorübergehend die Stecker von Fernseher, Radio, DVD-Player, Spielkonsolen, Kaffeemaschinen und Computern aus den Steckdosen gezogen werden.

Sicherheitsfenstergriff unsicher: Rückrufaktion von Lidl

Lidl warnt vor einem Sicherheitsfenstergriff, der bereits seit dem Jahr 2014 verkauft wurde. Überprüfen Sie unbedingt die Artikelnummer!

Was eigentlich für die Sicherheit der eigenen vier Wände gedacht ist, kann sich laut einer aktuellen Mitteilung von Lidl schnell ins Gegenteil verkehren: Denn der Discounter ruft heute den Artikel „Sicherheitsfenstergriff“ mit der Artikelnummer 95879 zurück. Die Artikelnummer befindet sich auf der Innenseite des Griffes. Falls Sie den Fenstergriff bereits verbaut haben, können Sie mit einem Handspiegel die Nummer herausfinden.

Rückgabe in jeder Lidl-Filiale

Falls Ihr Fenstergriff die erwähnte Artikelnummer aufweist, können Sie den Artikel in jeder Lidl-Filiale zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Ein Kassenbon ist hilfreich, aber laut Lidl nicht explizit erforderlich. Immerhin wird der Sicherheitsfenstergriff bereits seit dem Jahr 2014 verkauft.

Lidl weist darauf hin, dass sowohl der Sicherheitsfenstergriff als auch das damit gesicherte Fenster geöffnet werden können – selbst dann, wenn das Schloss abgeschlossen wurde.

Lidl Deutschland bedauert den Rückruf, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass andere Sicherheitsfenstergriffe mit abweichender Artikelnummer weder vom Rückruf noch von Sicherheitsproblemen betroffen sind.

Wozu überhaupt ein Sicherheitsfenstergriff?

Sicherheitsfenstergriffe sind grundsätzlich eine sinnvolle Anschaffung und dafür gedacht, das unberechtigte Öffnen eines Fensters zu verhindern – etwa durch Aufbohren des Fensterrahmens. Dazu wird der ursprüngliche Fenstergriff einfach durch den Sicherheitsfenstergriff ausgetauscht, was innerhalb von wenigen Minuten auch von Laien erledigt werden kann. Da die Griffe mit einem Schloss versehen sind, kann der Griff bei verschlossenem Fenster nicht ohne Weiteres in eine waagrechte Position gebracht werden – ein einfacher, aber wirkungsvoller Schutz. Experten und Polizei raten eindringlich dazu, mindestens die Fenster im Erdgeschoss eines Hauses oder einer Wohnung mit derartigen Griffen auszustatten. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, Kellerfenster sowie alle anderweitigen Hauszugänge (etwa in der Garage, im Wintergarten usw.) zu sichern.

Hausreporter.de rät: Falls Sie einen Lidl Sicherheitsfenstergriff erworben haben, sollten Sie unbedingt die Artikelnummer überprüfen und sich ggf. den Kaufpreis erstatten lassen.

 

Mietpreisbremse: Nürnberg, Fürth, Erlangen erfüllen Vorgaben

Gleich sieben Städte und Landkreise in Mittelfranken können laut bayerischem Justizministerium die Mietpreisbremse einführen, darunter Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Noch laufen die Abstimmungen zwischen den kommunalen Verbänden und der Staatsregierung. Doch laut dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) ist die Einführung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause möglich. Damit gehört der Freistaat zu den ersten Bundesländern, die die Mietpreisbremse auf den Weg bringen. Nach Bausbacks Worten erfüllen nach vorläufigem Stand derzeit 144 der über 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden die Voraussetzungen, um die Mietpreisbremse einführen zu können.

Oberbayern liegt weit vorn

Die Aufstellung der Staatsregierung zeigt gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken. Die meisten betroffenen Städte befinden sich in Oberbayern, allen voran die Landeshauptstadt München sowie die umliegenden Gemeinden und Landkreise. Kaum vertreten sind hingegen Niederbayern (Landshut), Oberpfalz (Regensburg, Neutraubling) und Oberfranken (Bayreuth).

Nürnberg, Fürth und Erlangen betroffen

In Mittelfranken sind nach vorläufigen Daten folgende fünf Städte und Gemeinden berechtigt, die Mietpreisbremse umzusetzen:

  • Nürnberg
  • Fürth
  • Erlangen
  • Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchststadt)
  • Altdorf (Landkreis Nürnberg Land)

Mietpreisbremse: Bayern gibt Gas

Die umstrittene Mietpreisbremse ist zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten und hat das Ziel, den zum Teil dramatischen Anstieg der Wohnungsmieten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt abzufedern und zu begrenzen. In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits, Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg folgen zum 1. Juli 2015. Die Bundesländer dürfen die betroffenen Kommunen individuell benennen. In der Folge dürfen Vermieter bei Neuverträgen maximal zehn Prozent höhere Mieten verlangen, als die ortsübliche Miete ausweist. Das Gesetz gilt aber längt nicht für alle Immobilien, sondern nur für Bestandsbauten. Ausgenommen sind Neubauten sowie sanierte Gebäude und Wohnungen. Mieterverbände befürchten, dass Vermieter vermehrt Schlupflöcher suchen, um trotz Mietpreisbremse höhere Mieten durchzusetzen. Insbesondere liefert die Mietpreisbremse keine Antwort auf den nach wie vor fehlenden Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten wie Nürnberg, Fürth und Erlangen. Nach Ansicht von Bayerns Justizminister Bausback stelle die Mietpreisbremse „kein Allheilmittel“ dar, sei aber eine flankierende Maßnahme, um „Auswüchsen am Wohnungsmarkt“ zu begegnen.

Einbruchschutz: Mit gutem Gewissen in den Urlaub

Die Urlaubssaison ist traditionell Hochsaison für Einbrecher: So schützen sich Hausbesitzer vor Diebesbanden.

Egal ob Sie nur für ein verlängertes Wochenende verreisen, zwei Wochen an einem spanischen Strand verbringen oder ferne Länder erkunden: Ihr Eigenheim ist in diesem Zeitraum eine Einladung für jeden Einbrecher. Ungestört können sich Diebesbanden über Schubladen und Schränke hermachen – leicht transportierbare Waren wie Bargeld, Schmuck, Laptops oder Smartphones stehen auf der Liste der Begehrlichkeiten ganz oben. Doch auch vor wertvollen Gartenmöbeln, Fernsehgeräten oder Computern schrecken die Einbrecher nicht zurück.

Damit nach Ihrer Rückkehr keine böse Überraschung droht, sollten Sie Ihre vier Wände bestmöglich absichern und in den Einbruchschutz investieren. Prävention ist dabei Ihre wichtigste Waffe.

  • Vermeiden Sie den Anschein, dass niemand zu Hause ist: Heruntergelassene Rollos oder überquellende Briefkästen fallen selbst Laien ins Auge. Bitten Sie Ihren Nachbarn, täglich die Briefkästen zu leeren, pro forma die Mülltonnen vors Haus zu stellen und lassen Sie Tageszeitungsabos für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit pausieren. Einfache Zeitschaltuhren gibt’s für wenige Euro in jedem Baumarkt: Damit können Sie beispielsweise täglich ab Einbruch der Dunkelheit eine Steh- oder Tischleuchte aktivieren und auf diese Weise Anwesenheit simulieren.
  • Licht schreckt manchen Einbrecher ab: Statten Sie Vorgärten, Terrassen und Durchgänge mit Leuchten aus. Besonders geeignet sind Strahler mit eingebautem Bewegungsmelder, die es inzwischen auch als Solar-Ausführung zu kaufen gibt. Oder aber Sie beleuchten Ihre Terrasse oder den Hauseingang mit Zeitschaltuhren.
  • Auch wenn es schwer fällt: Vermeiden Sie verräterische Postings ins sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Fotos und Statusmeldungen à la „Viele Grüße aus Mallorca – freuen uns auf eine weitere Woche unter spanischer Sonne“ sind förmlich eine Einladung für Diebesbanden, bei Ihnen nach dem Rechten zu sehen. Gleiches gilt für den Text auf dem Anrufbeantworter: Mit Testanrufen können Profis ansonsten zum Ortstarif herausfinden, von wann bis wann Sie unterwegs ist.
  • Bevor Sie verreisen, sollten Sie besonders wertvolle Gegenstände im Tresor verstauen oder bei Familienangehörigen unterbringen. Bei einem eventuellen Schaden helfen Fotos von Innenräumen Ihrem Versicherer bei der Schadensregulierung sowie der Polizei bei der Ermittlung.
  • Unabhängig davon, ob Sie verreisen oder zu Hause sind: Alle Fenster und Türen sollten mindestens im Erdgeschoss sowie in der ersten Etage verschlossen und mit mechanischen Vorrichtungen gesichert sein. Denken Sie auch an Garagen, Schuppen, Gartentore, Kellerzugänge und Lichtschächte. Bekanntlich wird ein Einbruch umso wahrscheinlicher, je länger ein Einbrecher mit den Schutzvorrichtungen zu kämpfen hat.
  • Wer auch unterwegs sein Heim buchstäblich im Blick haben möchte, kann sein Haus mit Videokameras ausstatten. Die Aufzeichnungen lassen sich bei modernen Systemen auch von unterwegs per Laptop oder Smartphone abrufen.

 

Mietpreisbremse: 63 % rechnen mit Mieterhöhungen

Gedacht ist die Mietpreisbremse zur Deckelung der immer weiter steigenden Wohnungsmieten – doch eine Mehrheit der Mieter fürchtet das exakte Gegenteil.

In erster Linie in Ballungsräumen und Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg soll die zum 1. Juni in Kraft getretene Mietpreisbremse dafür sorgen, dass die Mieten weniger rasant ansteigen. Für die Festlegung und Durchsetzung sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Doch nach einer aktuellen Umfrage von Immowelt gehen 62 % der Mieter davon aus, dass die Mieten bereits im Vorfeld einer drohenden Mietpreisbremse angepasst werden – und zwar nach oben. Zudem glauben ebenfalls 62 %, dass die Vermieter eine der gängigen Schlupflöcher der Mietpreisbremse nutzen.

Bislang gilt die Mietpreisbremse nur in Berlin, weitere Städte prüfen derzeit die Voraussetzungen für eine Einführung. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass der Mietpreis bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch die Mietpreisbremse gilt längst nicht für alle Immobilien – ausgenommen sind beispielsweise Neubauten oder grundlegend sanierte Wohnungen. Dadurch kann es nach Ansicht vieler Mieter zu einem Renovierungsstau kommen, denn Teilsanierungen – etwa Energie-sparende Fenster, ein neu gepflasterter Balkon oder ein neues Bad – lohnen sich dann für den Vermieter nicht mehr. Denn lediglich 10 % der Modernisierungskosten dürfen seitens des Vermieters auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden, sofern es sich um energetische Sanierungen handelt.

Laut der repräsentativen Immowelt-Umfrage gibt es in Deutschland dennoch eine überwältigende Zustimmung für die Mietpreisbremse: 93 % der Mieter befürworten die Einführung. Doch nur 20 % glauben, dass die Mietsteigerungen tatsächlich geringer ausfallen, denn das Hauptproblem ist und bleibt der Mangel an Wohnungen. Städte und Bauträger kommen der anwachsenden Bevölkerung schlichtweg nicht hinterher; dadurch bleibt bezahltbarer Wohnraum auch in Zukunft ein Luxusgut, zumindest in den Ballungsräumen.

 

Carport bauen, Carport bestellen, Carport kaufen

Schutz Ihres Autos vor Regen, Schnee, Hitze und Laub – all das verspricht ein Carport.

Carports sind Unterstände für PKWs, Anhänger oder Wohnmobile, die aus Holz oder Metall gebaut werden und üblicherweise an mindestens einer Seite offen sind. Möglich sind aber auch freistehende Varianten – das ist gleichzeitig der größte Unterschied zu abgeschlossenen Garagen.

 Materialien für einen Carport

Der Bauherr hat beim Carport die Wahl zwischen vielen Materialien. Die meisten Carport-Interessenten entscheiden sich für Holz, Aluminium, Kunststoff oder Stahl oder eine Kombination dieser Werkstoffe. Holz-Carports bestehen üblicherweise aus Douglasie oder Fichte. Hier gibt es je nach Anbieter dramatische Qualitätsunterschiede, die sich natürlich auch auf den Preis niederschlagen. Douglasie ist besonders langlebig und wetterbeständig und besticht durch eine wunderschöne Maserung und eine rotbraune Farbe. Im Lauf der Zeit entwickelt sich eine silbergraue Patina, ähnlich wie bei Teakholz oder Lärchenholz. Wenn Sie den ursprünglichen Farbton erhalten möchten, können Sie mit einer passenden Lasur nachhelfen.

Die Vorteile eines Carports

  • Das Auto wird vor Witterungseinflüssen (Sonneneinstrahlung, Hitze, Schnee, Regen, Hagel, Laub, Pollen, Frost usw.) geschützt.
  • Im Winter vereisen die Scheiben nicht – das allmorgendliche Kratzen entfällt.
  • Im Vergleich zu einer Garage sind die Baukosten für einen Carport meist etwas günstiger in der Anschaffung – schon für wenige hundert Euro lässt sich ein Bausatz für einen Einzel- oder Doppelcarport erwerben.
  • Ein Carport wirkt weniger wuchtig als eine massive Garage und fügt sich häufig eleganter in die Umgebung ein.
  • Carports lassen sich wunderbar kombinieren mit Geräteschuppen, Überdachungen oder Fahrradunterständen.
  • Das untergestellte Fahrzeug wird gut durchlüftet und trocknet schnell ab. Die Gefahr von Rost und Korrossion ist im Vergleich zu einer abgeriegelten Garage aufgrund des besseren Raumklimas deutlich geringer.
  • Die Auswahl an Materialien und Formen ist riesengroß: Holz, Stahl, Aluminum, Glas, Doppelstegplatten, Trapezblech usw.
  • Bei der Dachkonstruktion haben Sie die Wahl zwischen vielen Varianten – vom Flachdach aus Stahlblech über ein Satteldach aus Holz bis hin zur Dachbegrünung oder Solaranlagen.
  • Die baurechtlichen Auflagen sind deutlich geringer als bei Garagen: Meist sieht bereits der Bebauungsplan eine genehmigungsfreie Errichtung von Carports vor. In einigen Bundesländern ist eine Genehmigung vom örtlichen Bauamt nach vorherigem Bauantrag erforderlich.
  • Aufgrund der einfacheren Statik sind im Gegensatz zur Garage meist nur Punktfundamente nötig. Das spart Zeit und natürlich auch Geld.
  • Carports lassen sich mit etwas handwerklichem Geschick auch leicht selbst aufbauen: Die angebotenen Bausätze sind perfekt vorgearbeitet und vorsortiert, die Anleitugen in der Regel leicht verständlich. Aber natürlich können Sie Ihren Traum-Carport auch von einem lokalen Handwerker aufbauen lassen.

Die Nachteile eines Carports

  • Das Auto wird nach außen wie auf dem Präsentierteller zur Schau gestellt: Das Auto ist nicht vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus geschützt.
  • Ein Carport bietet keinen Schutz vor Tieren wie etwa Mardern, die sich über die Kabel Ihres Fahrzeugs hermachen. Auch werden Sie gelegentlich Tappser von Katzen entdecken, die über die Karrosserie flanieren.
  • Insbesondere das Heck des Autos ist Beschädigungen ausgeliefert – zum Beispiel durch Bälle spielender Kinder oder Kratzer durch Fahrräder, Roller, Kinderwägen usw.

Hier können Sie einen Carport in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach kaufen:

Wassermann GmbH & Co. KG: Die Firma aus Kornburg bietet insbesondere Einzel-Carports, Doppel-Carports und Mehrfach-Carports aus Aluminium. www.wassermann-tore.de, Telefon 09129-909980

Dworschak Kunstschmiede- und Stahlbau: Der Metallverarbeitende Betrieb in Großhabersdorf produziert niht nur Balkone, Tore, Geänder und Gartenzäune, sondern ist auch Spezialist für Carports. www.dworschak-metallbau.de, Tel. 01905-9942-0

Febru Plus: Unweit des Steiner Schlosses befindet sich der Hauptsitz der Firma Febru Plus, die unter anderem die Carport-Systeme der Firma GAR-TEC vertreibt. Die tragenden Elemente bestehen aus massiven Stahlbauprofilen mit feuerverzinkter Oberfläche, die Dächer sind aus Stahl-Trapezprofil oder Holz gefertigt. www.februplus.de/carport.html, Tel. 0911-673597

Holz- und Gartenfachmarkt Erichmühle: Der Traditionsbetrieb aus Wendelstein bei Schwabach bietet alles, was sich aus Holz fertigen lässt: Pavillons, Balkone, Türen, Möbel, Terrassen-Überdachungen und vieles mehr. Die Holz-Carports werden buchstäblich auf Ihre Wünsche zugeschnitten und als Bausatz bereitgestellt. Alternativ übernimmt die Firma aber neben der Fertigung auch die Montage und die Fundamentarbeiten. www.erichmuehle.de, Tel. 09129/909939-0

 

 

 

Gartenmöbel gestohlen – zahlt die Versicherung?

Wer bezahlt den Schaden, wenn teure Gartentische, Gartenbänke, Rasenmäher oder Pflanzkübel geklaut werden?

Wer nach einem Ausflug oder einem Urlaub eine leer geräumte Terrasse vorfindet, für den ist es mit der Erholung schnell vorbei: Denn tagtäglich werden aus Deutschlands Gärten wertvolle Gartenmöbel und Deko-Gegenstände wie Pflanzkübel entwendet. Die Schadensfälle steigen auch deshalb, weil sich immer mehr Gartenbesitzer besonders hochwertige Möbel oder teure Marken-Grills zulegen – und die wecken wiederum Begehrlichkeiten bei Kriminellen.

Üblicherweise interessieren sich Langfinger eher für leicht transportierbare Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Elektronik oder Bargeld. Doch gerade in abgelegenen Vierteln oder kaum befahrenen Straßen kann es passieren, dass am helllichten Tag ein neutral lackierter Lieferwagen vorfährt – mit dem Unterschied, dass die Fahrer nichts liefern, sondern in aller Seelenruhe die Möbel einräumen. Nur die wenigsten Hausbesitzer sichern ihr Hab und Gut über Nacht mit Schlössern und Ketten oder lagern die sperrigen Tische in einem Gerätehaus.

Wer den Schaden hat, sollte sich an seine Hausratversicherung wenden. Denn in dieser Versicherung sind üblicherweise Diebstähle, Vandalismus oder Sturmschäden an Gartenmöbeln, Grills, Accessoires und Gartengeräten wie Rasenmähern eingeschlossen, wie die HUK Coburg mitteilt. Der Versicherer weist darauf hin, dass es keine Rolle spielt, ob das Gebäude umzäunt ist. Da die Versicherungsbedingungen je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt sich jedoch vorsorglich eine Nachfrage beim zuständigen Hausratversicherer.

Doch auch wenn die Versicherung für den finanziellen Schaden anteilig aufkommt: Zeit und Ärger kostet es in jedem Fall. Um Risiken von vornherein zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz des gesundes Menschenverstands: Bei längerer Abwesenheit oder bei einem nahenden Sturmtief empfiehlt es sich, teure Möbel oder Blumenkästen in Schuppen, Keller oder Garagen unterzubringen.

Bestellerprinzip: Mieterbund warnt Makler und Vermieter

Makler und Vermieter diskutieren Möglichkeiten, das seit Anfang Juni gültige Bestellerprinzip zu umgehen. Widerstand kommt vom Deutschen Mieterbund.

Im Interview mit dem Deutschlandfunk droht der Deutsche Mieterbund mit Schadensersatzforderungen der betroffenen Mieter. DMB-Pressesprecher Ulrich Ropertz warnt Vermieter vor Tricks rund um das Bestellerprinzip und prognostiziert, dass etwaige Versuche zum Scheitern verurteilt seien. Auch künftig ist es selbstverständlich vorstellbar, dass der Mieter einen Makler mit der Immobiliensuche beauftragt und damit im Erfolgsfalle die Maklerprovision in Kauf nimmt. Voraussetzung ist ein schriftlicher Auftrag.

Geldbußen bis zu 25.000 Euro

Findige Makler könnten nun auf die Idee kommen, dem Interessenten vor Betreten der annoncierten Wohnung einen entsprechenden Auftrag unterzeichnen zu lassen und damit über diesen Umweg die Provision einzustreichen. Das sei laut Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund aber gesetzeswidrig: Betroffene Mieter, die sich auf einen derartigen Deal einließen, hätten demnach drei Jahre Zeit, die Provision zurückzufordern. Solange währt nämlich die Verjährungsfrist – Mietervereine und Anwälte hätten in diesem Szenario beste Erfolgsaussichten, zumal der Makler eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro riskiert.

Maklerprovision über Umwege: Der Ablöse-Trick

Sehr viel subtiler ist für Vermieter die Methode, durch überhöhte Ablöse-Forderungen für Einbauküchen, Regale, Teppiche, Vorhänge, Kaminöfen oder Badezimmermöbel einen Teil der Maklerprovision zurückzuholen. Doch diesem Ansinnen sind von Gesetzgeberseite Grenzen gesetzt: Maximal darf der Vermieter einen Preis ansetzen, der 50 % über dem Zeitwert liegt. Dennoch ist die Methode Erfolgsversprechend: Gerade bei mehreren Mietinteressenten stehen die Chancen gut, dass sich einer der potenziellen Mieter auf einen Mondpreis einlässt. So lässt sich eine zehn Jahre alte Einbauküche mit einem Wert von 5.000 EUR theoretisch für 7.500 EUR ansetzen – macht ein Plus von 2.500 EUR, was in vielen Fällen die Maklerprovision schon wieder einspielen würde. Vermieter, die es an dieser Stelle übertreiben, laufen nach den Worten von Ulrich Ropertz ebenfalls Gefahr, dem Mieter bis zu drei Jahre später das zuviel gezahlte Geld zurückerstatten zu müssen. Voraussetzung: Der Nachweis gelingt und der Mieter geht tatsächlich gerichtlich gegen den Vermieter vor – mit dem Risiko, zusätzlich auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Weitere Mieterhöhungen wahrscheinlich

Das seit Juni 2015 geltende Bestellerprinzip hat indes vermutlich eine sehr viel simplere Folge: In Städten und Regionen mit hoher Nachfrage und weiterhin dünnem Immobilienangebot werden sich trotz Mietpreisbremse auch weiterhin spürbare Mieterhöhungen bei Neuvermietungen durchsetzen lassen – nicht nur in Toplagen. Auf diese Weise zahlt der Mieter unter Umständen trotzdem die Maklerprovision ganz oder teilweise, wenn auch nicht mehr auf einen Schlag, sondern gestreckt über mehrere Monate.

 

Wer zahlt die Maklerprovision? Bestellerprinzip in Kraft

Viele Vermieter werden künftig mit spitzem Bleistift rechnen, ob sie einen Makler bei der Vermietung ihrer Wohnungen und Häuser einschalten.

Bei der Vermietung von Wohnungen war es bislang üblich, dass der Makler dem glücklichen Neumieter für seine Dienste mehr als zwei Kaltmieten in Rechnung stellte. Seit 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip – und das bedeutet in der Praxis: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch die Maklerprovision. Und das ist in der Regel der Vermieter. Das Gesetz gilt in ganz Deutschland und ist im Gegensatz zur zeitgleich in Kraft tretenden Mietpreisbremse nicht auf besonders umkämpfte Wohnungsmärkte beschränkt.

Wann Mieter weiterhin den Makler bezahlen müssen

Freilich gibt es auch künftig die Situation, dass der Mieter die Kosten für die Vermittlung der Wohnung durch einen Makler bezahlt. Nämlich immer dann, wenn er explizit einen schriftlichen Auftrag zur Wohnungssuche erteilt. Kommt auf Basis dieses Vertrages eine Anmietung zustande, zahlt der Mieter wie bisher auch die Maklerprovision.

Die Folgen des Bestellerprinzips

Der Berufsstand der Immobilienmakler hat schon im Vorfeld des Gesetzes auf die möglichen Risiken der Neuregelung hingewiesen. Ganz konkret wird erwartet, dass viele private Vermieter künftig die Vermietung ihrer Wohnungen in die eigene Hand nehmen und sich die Provision für die Arbeit des Maklers sparen. Das wird immer dann der Fall sein, wenn der Vermieter ohnehin vor Ort ansässig ist und die Ausschreibung samt Abschluss des Mietvertrags selbst organisieren kann und will. Doch der Zeitaufwand für die Vermietung einer Wohnung ist enorm: Inserate wollen formuliert und inklusive aussagekräftiger Fotos online gestellt werden, Mieter-Anfragen beantwortet, Besichtigungen koordiniert und Interessenten auf Tauglichkeit und Bonität überprüft werden. All das kostet Zeit, Nerven und somit letzten Endes auch bares Geld.

Die Schlupflöcher des Bestellerprinzips

Mancher Vermieter wird damit liebäugeln, zwar wie bisher einen Makler einzuschalten, die Kosten aber über eine höhere Miete wieder hereinzuholen. Das ist legitim und legal, soweit dies auf dem jeweiligen Immobilienmarkt durchsetzbar ist und mit den gesetzlichen Regelungen mit Blick auf die Mietpreisbremse vereinbar ist. Schlupflöcher eröffnen sich aber auch durch übertriebene Ablöse-Forderungen, etwa für Einbauküche, Schrankwand, Badezimmermöbel, Lampen oder Regale. Gegen extrem überhöhte Ablösezahlungen kann sich der Mieter wehren: So darf die Ablöse nicht mehr als 50 Prozent über dem Wert der entsprechenden Einrichtung liegen.

Oft geht es nicht ohne Makler

Fehlende Ortskenntnis, Zeitdruck, große Distanzen zum neuen Wohnort, sehr präzise Vorstellungen von Stadtteil, Zuschnitt und Ausstattung: In all diesen und vielen weiteren Fällen werden potenzielle Mieter auch künftig die Dienste von Immobilienmaklern in Anspruch nehmen (müssen). Die Mehrkosten können sich schnell bezahlt machen, zumal manche Traumwohnung erst gar nicht in den einschlägigen Portalen inseriert wird.